Das Gebäudeenergiegesetz: Was bedeutet es für sanierungswillige Eigentümer:innen?

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Das Gebäudeenergiegesetz: Was bedeutet es für sanierungswillige Eigentümer:innen?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Es vereint die vorherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinspargesetzes (EnEG) zu einem einheitlichen Regelwerk. Das GEG hat zum Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden regulativ zu reduzieren, somit CO2-Emissionen zu verringern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Mit dem Gesetz und seinen Vorgaben wird ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor geleistet. 

14.10.2024

14.10.2024

10 Minuten

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Felix Evels

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Ingenieur und Energiemanager

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Hauptaspekte des GEG sind:

Was gilt als Modernisierungsmaßnahme, die umgelegt werden kann?

Fokus Energieeffizienz: Neubauten und Bestandsgebäude, die saniert werden, müssen bestimmte Anforderungen an den zu erwartenden Energiebedarf erfüllen.

  1. Einsatz erneuerbarer Energien: Bauherren sind verpflichtet, Voraussetzungen zu schaffen, dass ein großer Teil der Energie für Heizung und Warmwasser bei Neubauten aus erneuerbaren Quellen zu decken ist.

  2. Sanierungsverpflichtungen: Das GEG enthält Vorschriften zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden. Zum Beispiel müssen bei Sanierungen bestimmte energetische Mindeststandards eingehalten werden.

  3. Niedrigstenergiegebäude: Neubauten sollen nach dem Niedrigstenergiestandard gebaut werden, was bedeutet, dass sie besonders energieeffizient konzeptioniert und errichtet werden sollen.

  4. Energieausweise: Das GEG regelt die Ausstellung und Nutzung von Energieausweisen, die Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes geben. Es gibt eine Vorlagepflicht bei Verkauf und Vermietung.


Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz für die Sanierung von Bestandsgebäuden?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat für die Sanierung von Bestandsgebäuden mehrere wichtige Auswirkungen und Anforderungen vorgesehen, die darauf abzielen, den Energieverbrauch deutlich zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. 

Dabei sind folgende Aspekte für die Sanierung von Bestandgebäuden relevant:

1. Energieeffizienzanforderungen bei Sanierungen

Sanierungsarbeiten an Bestandsgebäuden bestimmter Baujahre müssen den Anforderungen des GEG entsprechen. Dazu gehören:

  • Dämmung von Dächern, Außenwänden und Kellerdecken

  • Austausch von Fenstern: Alte Fenster müssen im Rahmen von Sanierungen gegen moderne, energieeffiziente Fenster ausgetauscht werden, die hohen Wärmeverlust vermeiden.

  • Dämmung von Leitungen: Bei der Sanierung von Heizungs- und Warmwasserleitungen müssen ungedämmte Rohre, die in unbeheizten Räumen verlaufen, nachträglich gedämmt werden.

viadukt ist hier die einfache Lösung, Bestandsgebäude initial auf ihren energetischen Stand hin zu analysieren, Sanierungsmaßnahmen zu simulieren und lokale Handwerksbetriebe mit der Umsetzung zu beauftragen.

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2. Austauschpflicht für alte Heizsysteme

Heizsysteme, die älter als 30 Jahre sind und keine Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik nutzen, sollen im Rahmen von Sanierungsarbeiten ausgetauscht werden. Dies betrifft vor allem Heizsysteme, die vor 1991 installiert wurden. Neu installierte Heizungen müssen dann den aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz und Emissionsreduktion entsprechen.

3. Einsatz erneuerbarer Energien

Zwar besteht für Bestandsgebäude keine generelle Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien wie bei Neubauten, es gibt jedoch zahlreiche staatliche Förderungen für den Einbau von etwa Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen. Dies soll Anreize schaffen, bei Sanierungen auf nachhaltige Lösungen unter der Nutzung erneuerbarer Energien umzusteigen.


4. Energieausweis-Pflicht

Bei Sanierungen muss, wenn das Gebäude anschließend verkauft oder vermietet wird, ein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser gibt potenziellen Käufern oder Mietern Informationen über die energetische Qualität des Gebäudes und die zu erwartenden Energiekosten.

viadukt bietet die Möglichkeit, sowohl Energiebedarfsausweis als auch Energieverbrauchsausweis online zu beantragen.

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5. Modernisierungspflichten bei Eigentümerwechsel

Wenn ein Bestandsgebäude den Eigentümer wechselt, sind die neuen Eigentümer in der Regel verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren bestimmte Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehören z.B. die Dämmung von obersten Geschossdecken und der Austausch alter Heizanlagen.

Du willst wissen, welche Sanierungsmaßnahme für deine neue Immobilie sinnvoll ist? Du brauchst einen Überblick, welche Maßnahme die Energieklasse deines Gebäudes am meisten verbessert? Lege dein Gebäude in minutenschnelle an und erhalte mit viadukt einen dezidierten Überblick.

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6. Anreize und Fördermöglichkeiten

Um die Sanierung von Bestandsgebäuden attraktiver zu machen, gibt es verschiedene Förderprogramme, etwa durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Programme unterstützen Eigentümer finanziell bei der Umsetzung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung, wie der Wärmedämmung oder dem Einbau von erneuerbaren Energien.

Bei viadukt kann eine individuelle Fördermittelberatung einfach digital beantragt werden – so kannst du sicher gehen, dass deine Sanierungsmaßnahmen maximal gefördert werden.

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Fazit

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Das GEG setzt Standards für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und die Errichtung von Neubauten. Diese Vorgaben dienen dem Klimaschutz und der Reduzierung des Energieverbrauchs. Eigentümer:innen müssen sicherstellen, dass ihre Sanierungsmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, erhalten gleichzeitig Anreize in Form von Förderprogrammen für energetisch effiziente Lösungen und profitieren langfristig von sinkenden Energiekosten und einer Wertstabilität ihrer Immobilie.

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